Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 neben den Gesetz zum neuen Punktesystem auch weitere für Verkehrsteilnehmer relevante Neuerungen beschlossen.
Die Minister der Länder haben sich auf eine bundesweite Kennzeichenmitnahme geeinigt. Ab 1. Januar 2015 kann bei einem Umzug – auch über Ländergrenzen hinweg – das bisherige Nummernschild des Fahrzeugs behalten werden.
Ab Anfang 2015 wird auch das elektronische Abmelden von Fahrzeugen möglich. Über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes können Fahrzeuge bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Dies ermöglichen Sicherheitscodes, die auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein angebracht sind, in Verbindung mit dem neuen Personalausweis.
Ferner beschloss der Bundesrat den elektronischen Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Hierdurch wird die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten grenzüberschreitend ermöglicht und die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet.
(cm)