Einige Pkw-Hersteller bieten eine Fahrschul-Mobilitätsgarantie, die im Falle eines Liegenbleibers einen Fahrschul-Ersatzwagen vorsieht. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die in eine solche Notlage kommen, sollten beachten, dass sie normalerweise die Überführungskosten tragen oder das Fahrzeug selbst bei der Vermietstation abholen müssen.
Wie Horst Wiedenmann vom Augsburger Vermieter FTS auf Anfrage mitteilte, ist das in allen Verträgen von FTS mit Pkw-Herstellern so geregelt, für die das Unternehmen als Kooperationspartner bei der Fahrschul-Mobilitätsgarantie auftritt. Hin und wieder würden Niederlassungen und Händler die Überführungskosten aber übernehmen, wenn sie den Kunden als wichtig einschätzten. Das sei aber in jedem Falle eine Einzelfallentscheidung.
Die Anfrage von "Fahrschule" ergab sich aus der Nachfrage des Bonner Fahrschulinhabers Reiner Herfurt, der gerade Ärger mit einem BMW X1 hat und von seinem Händler nur einen normalen Leihwagen ohne Fahrschulausstattung bekommen hatte. Wie der dazu befragte Fahrschul-Ansprechpartner Matthias Hortmann ergänzend mitteilt, ist bei BMW und Mini der Fahrschulersatzwagen auch in Fällen vorgesehen, in denen es der Wagen noch mit eigener Kraft in die Werkstatt schafft.
(dif)