Um die Zahl der Verkehrstoten auf EU-Straßen von 2001 bis 2010 zu halbieren, hat die EU-Kommission am 5. Oktober 2006 zwei Richtlinienvorschläge für bessere Straßen und Lkw-Rückspiegel vorgelegt. Die erste Richtlinienvorlage sieht die Nachrüstung bereits zugelassener schwerer Nutzfahrzeuge mit Weitwinkelspiegeln vor, damit es durch eine Verringerung des „toten Winkels“ zu weniger Unfällen kommt. Damit sollen die EU-Bestimmungen für Neuwagen ergänzt werden. Neue Lkw ab 3,5 Tonnen müssen nach einer EU-Richtlinie von 2003 schon ab 2007 die Spezialspiegel besitzen. Diese Vorschriften würden nun auf die bereits im Verkehr befindlichen fünf Millionen EU-Laster ausgeweitet, um das Unfallrisiko weiter zu minimieren. Mit dem zweiten Gesetz sollen die Fernstraßen im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN) durch gezielte Infrastrukturmaßnahmen und eine höhere Qualität der Bauausführung sicherer gestaltet werden. (eva, 12.10.06)
Nachrüstpflicht für Weitwinkelspiegel
Ab 2007 sind an den meisten Lkw Weitwinkelspiegel vorgeschrieben. Diese Ausrüstungspflicht soll auch auf bereits vorhandene Fahrzeuge ausgedehnt werden.