Zum Start der Lkw-Maut führt das Bundesverkehrsministerium das neue Zeichen 390 mit dem Titel „Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz – ABMG“ ein. Es soll an Strecken, die nicht über ein Autobahnschild als mautpflichtig zu erkennen sind, zirka 750 Meter vor der letzten Ausfahrt und beidseitig am Beginn des mautpflichtigen Abschnittes aufgestellt werden. Das neue Zeichen kann auch auf Vorwegweisern abgebildet werden. An Einmündungen und Kreuzungen können die neuen Zeichen mit Zusatzschildern kombiniert werden, die die Richtung und die Entfernung bis zur letzten Abfahrt angeben. (dif, 02.12.04)
Neues Schild zeigt Mautstrecke an
Ab Januar sollen neue Verkehrszeichen und Vorwegweiser auf Strecken hinweisen, für die eine Lkw-Maut fällig ist.