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Pilotversuch: Grünpfeil nur für Radverkehr

08.01.2019 10:18 Uhr
Pilotversuch: Grünpfeil nur für Radverkehr
Ist es sinnvoll, die Grünpfeilregelung auf den Radverkehr zu beschränken? Die BASt will das herausfinden
© Foto: 2018 Bundesanstalt für Straßenwesen

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führt derzeit mit verschiedenen Kommunen einen Pilotversuch durch, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit einer Grünpfeilregelung für den Radverkehr zu prüfen.

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Die aktuell geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt es, bei Rot an Ampeln nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzen Grund angebracht ist. Mit einer zurzeit laufenden Novelle der StVO soll nun diese geltende Regelung auf den am rechten Fahrbahnrand gelegenen Radfahrstreifen sowie auf baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die BASt deshalb einen Pilotversuch gestartet, bei dem untersucht werden soll, ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken. An dem Pilotversuch nehmen derzeit die Städte Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart teil. Hier wurden an bestimmten Verkehrsknotenpunkten für die Zeit des Pilotversuchs die entsprechenden Verkehrszeichen angebracht.

Was gilt es künftig zu beachten?

Zunächst ändere sich durch den Pilotversuch für die Verkehrsteilnehmer nichts, teilt die BASt in einer Pressemitteilung mit. Weiterhin dürfe nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, insofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder in Gefahr gebracht werden. Neu sei jedoch, dass dies durch den Zusatz „nur Radfahrer“ ausschließlich Radfahrern vorbehalten sei.

Im Jahr 2020 soll ausgehend von den gewonnenen Daten ermittelt werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden müssen.

(ts)

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