Autofahren kann in diesen Monaten aufgrund von Temperaturen rund um den Gefrierpunkt zu einem Risiko werden.
Wie in den vergangenen Jahren erwartet der Deutsche Wetterdienst auch für den Winter 2015/2016 regional stark unterschiedliche Wetterlagen. Insbesondere im Süden kann es klirrend kalt werden. Bayern und Baden-Württemberg waren bereits im vergangenen Winter mit 0,7 °C beziehungsweise 1,2 °C die kältesten Bundesländer in Deutschland.
Zwar liegen die Durchschnittstemperaturen in den nördlichen Regionen im Winter bis zu zwei Grad höher, doch auch dort drohen Autofahrern Gefahren: „Im Winter sind der Norden und Westen grundsätzlich nasser als der Osten des Landes“, erklärt Andreas Friedrich vom Deutschen Wetterdienst. So gab es im vergangenen Winter in Schleswig-Holstein mit 313 l/m² fast dreimal so viel Niederschlag wie im trockensten Bundesland Sachsen-Anhalt (110 l/m²). Gleichzeitig herrschte eine durchschnittliche Temperatur von 2,8 Grad. Gerade der Temperaturbereich zwischen 2 bis 3 Grad ist dabei besonders tückisch: Schon in diesem Spektrum kann es zu gefrierender Nässe kommen. Die unvermutet überfrorenen Straßen erhöhen das Unfallpotenzial massiv.
Winterreifen: O-bis-O-Regel
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes gehören ein zu niedriger Sicherheitsabstand und überhöhte Geschwindigkeit zu den Hauptunfallursachen von Pkw im Straßenverkehr. Gerade diese Faktoren können bei Schnee und Eis verheerende Folgen haben.
In jedem Winter sollten Autofahrer auf Winterreifen setzen. „Die klassische O-bis-O-Regel (Oktober bis Ostern) ist ein hilfreicher Ansatz bei der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt des Reifenwechsels“, meint Alexandra Kimmich von Bridgestone. „Hierzu sollte man frühzeitig einen Termin bei seiner Kfz-Werkstatt vereinbaren. So vermeidet man lange Wartezeiten und ist für einen plötzlichen Kälteeinbruch gerüstet. Winterreifen sorgen dabei nicht nur bei Schnee und Eis für mehr Sicherheit. Bei niedrigen Temperaturen erhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen. Hierdurch verlieren sie auch bei trockener Strecke an Straßenhaftung.“
(Bridgestone/tc)