Ab sofort können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues Nummernschild beantragen. Mit dem besonderen Kennzeichen dürfen E-Autos die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) definiert sind. Die entsprechende Änderungsverordnung ist Ende September 2015 in Kraft getreten.
Halter von Elektrofahrzeugen sind künftig von der Kfz-Steuer befreit und können ein neues Nummernschild beantragen. Analog zum H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge erhalten Elektroautos künftig ein „E“ an letzter Stelle des Nummernschilds. Damit darf beispielsweise auf ausgewiesenen Parkflächen gratis geparkt und die Busspur benutzt werden, wenn Kommunen solche Privilegien einräumen möchten. Diese Schritte sind Maßnahmen aus dem neuen Elektromobilitätsgesetz (EmoG).
"Elektrofahrzeuge bekommen ein eigenes Nummernschild und haben einen echten Erkennungseffekt", sagt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. „Das Nummernschild ist Teil unseres Maßnahmenpakets: Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung der E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer und Privilegien auf Sonderfahrspuren sowie kostenfreie Parkplätze. Aktuell bauen wir ein flächendeckendes Netz an Schnellladesäulen an den Autobahnraststätten auf, das durchschnittlich alle 30 Kilometer verfügbar ist."
(BMVI/ampnet/tc)