Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit einer Veröffentlichung im Verkehrsblatt 2012, S. 151 eine Vorgriffsregelung zu den Prüfungsfahrzeugen im Zweiradbereich getroffen. Demnach sind ab dem 19.01.2013 auch Prüfungsfahrzeuge für die Klassen A1, A2 und A zugelassen, die die in der Nummer 2.2 der Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in der ab dem 19.01.2013 geltenden Fassung genannten Hubraumgrößen um bis zu 5 Kubikzentimeter unterschreiten.
Viele Zweiräder bleiben aus steuerlichen Gründen knapp unter dieser Grenze. Dem wurde mit dieser Lösung Rechnung getragen.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) hatte sich in den Beratungen stets für die praxisgerechte Toleranz eingesetzt. Sie muss noch in die Richtlinie 2006/126/EG eingearbeitet und bei der Änderung der FeV berücksichtigt werden.
(dif)