Die so genannte Punktereform wird zu einer Schlechterstellung der im Verkehrszentralregister einzutragenden Verkehrsteilnehmer führen. Daher sei es dringend notwendig, auf einer frühen Punktestufe die Möglichkeit zum Abbau von zwei Punkten durch den Besuch eines Seminars vorzusehen.
Das erklärte Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV), in einer Pressemitteilung vom 27. Dezember 2012.
(dif)