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Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

13.04.2010 14:13 Uhr
Halteverbot
Die alten Verkehrsschilder behalten vorerst ihre Gültigkeit
© Foto: Soeren Stache/ddp

Ein Formfehler der alten Bundesregierung macht die Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Bekämpfung des Schilderwaldes von 2009 nichtig.

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Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer kündigte heute in Berlin an, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung korrigiert. Zu Begründung führte der Verkehrsminister an, dass die alten Verkehrszeichen sich lediglich marginal von den heute gängigen Schildern unterscheiden und ein Austausch daher unverhältnismäßig wäre. Auch die Verkehrssicherheit werde durch die alten Schilder nicht gefährdet. Das durch den Nichtaustausch gesparte Geld sollen die Kommunen für die Beseitigung der Winterschäden auf den Straßen nutzen, so Ramsauer. Im vergangenen Jahr hatten die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte "Schilderwaldnovelle" auf den Weg gebracht, die am 1.9.2009 in Kraft trat. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen, laut der bis zum 1. Juli 1992 aufgestellte Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit behalten sollten. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt. Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine rechtliche Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst. Mit dem ernüchternden Ergebnis, dass die Novelle wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig ist. Daher gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden. Das Bundesverkehrsministerium will nun mit Nachdruck daran arbeiten, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden. (jb, 13.4.10)

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