Am 12. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt, mit dem Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer das Punktesystem einfacher und gerechter gestalten möchte. Mit dem Entwurf behält Ramsauer seine ursprüngliche und in widersprüchlichen Äußerungen kurzzeitig relativierte Haltung bei, die Möglichkeit zum Punkteabbau abzuschaffen.
Vielmehr sollen, wie „Fahrschule“ mehrfach berichtete, verpflichtende Fahreignungsseminare eingeführt werden, bei denen sich Fahrlehrer und Psychologen die „Überzeugungsarbeit“ teilen. Als „verkehrspädagogische Teilmaßnahme“ sollen „speziell geschulte Fahrlehrer“ in zwei Sitzungen à 90 Minuten mit höchstens drei Teilnehmern beispielsweise über Verkehrsregeln und deren Sinnhaftigkeit diskutieren. Die „verkehrspsychologische Teilmaßnahme“ besteht aus drei Einzelsitzungen zu je 60 Minuten.
Solche Fahreignungsseminare sollen künftig angeordnet werden, wenn der Kraftfahrer die Stufe „Verwarnung“ mit sechs oder sieben Punkten erreicht hat. Freiwillig soll man ein solches Seminar auch früher absolvieren können, was aber dann keinen Punkteabbau mehr nach sich zieht.
Die Verstöße, für die es „Punkte in Flensburg“ gibt, sollen künftig in drei Kategorien aufgeteilt werden. Bis zu drei Punkte führen zur „Vormerkung“, vier bis fünf Punkte zu einer „Ermahnung“, sechs bis sieben zu einer Verwarnung und acht Punkte zum Führerscheinentzug.
Wie Ramsauer in einer Pressemitteilung betonen ließ, möchte er die gesetzlichen Grundlagen für die Neuregelung des Punktesystems noch in dieser Legislaturperiode schaffen. Dem Kabinettsbeschluss vorangegangen waren die Anhörungen der Länder und der Verbände Anfang November 2012.
Detaillierte Informationen zum Gesetzesentwurf samt einer Darstellung der neu gegliederten „Punkteampel“ hält das Bundesverkehrsministerium auf seiner Internetseite bereit. Über den Stand der Reform wird „Fahrschule“ im Januar-Heft detailliert berichten.
(dif)
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