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Rechtliche Konsequenzen für menschenverachtendes Verhalten

12.09.2020 10:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
Rechtliche Konsequenzen für menschenverachtendes Verhalten
Wer Bilder von einer Unfallstelle oder einer verunfallten Person macht, handelt rechtswidrig
© Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

Wer Unfälle fotografiert oder filmt, anstatt zu helfen, setzt das Leben der Unfallopfer aufs Spiel. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt deshalb, dass Gaffen mittlerweile rechtliche Konsequenzen hat.

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Wer gafft, anstatt Erste Hilfe zu leisten, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darüber berichtet der DVR in einer aktuellen Pressemitteilung. Denn Gaffer missachten die laut StGB geltende Pflicht, im Notfall Erste Hilfe zu leiten. Mit ihrem Verhalten behindern oder verzögern Gaffer zudem häufig die Fahrt der Rettungskräfte zum Unfallort. Da Gaffer ihre Autos oder Lkw an der Unfallstelle deutlich abbremsen, um filmen oder fotografieren zu können, entsteht außerdem ein Rückstau, durch den Folge- und Auffahrunfälle verursacht werden können. Für die Unfallopfer endet das im schlimmsten Fall tödlich, warnt der DVR. Denn Reanimationen oder die Versorgung stark blutender Wunden müssen schnellstmöglich erfolgen.

Gaffen hat rechtliche Konsequenzen

Gaffen kann gemeinhin als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Um eine Ordnungswidrigkeit handle es sich dann, wenn sich jemand einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht von ihr entfernt, obwohl ein Polizist die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen (Paragraf 113, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG), erklärt der DVR. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Zu einer Straftat werde Gaffen, wenn der Schaulustige an der Unfallstelle nicht hilft. Paragraf 323 c des Strafgesetzbuchs (StGB) regelt die unterlassene Hilfeleistung und sieht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor, berichtet der DVR. Auch die Behinderung von Rettungskräften könne eine unterlassene Hilfeleistung sein, die entweder mit einer Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Fertigen Gaffer zusätzlich sogar Videos oder Fotos von hilflosen Unfallopfern an, machen sie sich ebenfalls strafbar. Nach Paragraf 201 a des StGB drohen ihnen dann bis zu zwei Jahre Haft. Dabei ist es auch nicht entscheidend, ob das Bildmaterial online gestellt oder auf andere Weise verbreitet wird.

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