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Rekordhoch bei Wildunfällen

20.10.2020 11:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
Rekordhoch bei Wildunfällen
Wildunfall auf einer Landstraße
© Foto: Auto-Medienportal.net/ADAC

Die deutschen Autoversicherer haben 2019 rund 295.000 Wildunfälle registriert – so viele wie nie zuvor und 27.000 mehr als im Vorjahr. Das teilt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

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Laut GDV-Daten sind zudem die Reparaturen nach Wildunfällen teurer geworden: Für jeden Unfall hätten die Versicherer 2019 knapp 3.000 Euro gezahlt, sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg seien höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssten. Insgesamt würden Wildunfälle die Autoversicherer rund 885 Millionen Euro (plus 17 Prozent) kosten.

Riskante Ausweichmanöver vermeiden

Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: „Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern abbremsen und vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und langsam fahren. Riskante Ausweichmanöver sollten sie vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.“

GDV-Verhaltenstipps nach einem Wildunfall

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen
  2. Die Polizei benachrichtigen
  3. Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters
  4. Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung
  5. Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen
  6. Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird

Voll- bzw. Teilkaskoversicherung springt ein

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht laut GDV die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. „Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss“, heißt es weiter. Besonders im April und Mai und von Oktober bis Dezember komme es zu Wildunfällen.

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