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Retter in der Urlaubsnot: "Mallorca-Police"

20.07.2019 13:30 Uhr
Retter in der Urlaubsnot: "Mallorca-Police"
Die Mindestdeckungssummen - etwa für Personenschäden - sind im Ausland oft gering
© Foto: nito/stock.adobe.com

Ein Verkehrsunfall im Ausland ist nicht nur ärgerlich, sondern kann richtig teuer werden. Die "Mallorca-Police" kann helfen.

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Nach einem Unfall im Ausland kommt das richtig böse Erwachen oft erst später: Wenn die lokale Kfz-Versicherung nur einen geringen Betrag der Kosten ersetzen will, und der Unfallverursacher auf dem Rest sitzen bleibt. Um den Geldbeutel zu schonen, rät das Goslar-Institut zur sogenannten Mallorca-Police.

„Der Name dieser Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht besagt nicht, dass sie nur auf Mallorca gilt. Vielmehr hat sich die Bezeichnung eingebürgert, weil deutsche Urlauber auf ihrer Lieblingsferieninsel häufig Mietfahrzeuge buchen. Inzwischen ist der Begriff ‚Mallorca-Police‘ so gebräuchlich, dass er selbst im Geschäftsverkehr verwendet wird“, schreibt das Institut in seiner Pressemitteilung. 

Tückische Mindestversicherungssummen

Die „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ – wie die Police laut Goslar-Institut richtig heißt, hebe die Deckungssummen für Haftpflichtschäden bei Mietwagen im Ausland „auf das hierzulande vorgeschriebene Mindestniveau“. Denn die Tücke beim Anmieten von Autos in fremden Ländern sei, dass man dort vielfach nur bis zu den in dem jeweiligen Land geltenden Mindestversicherungssummen haftpflichtversichert sei.

Auf diese Mindestdeckungssummen sollten Reisende, die im Ausland ein Fahrzeug mieten wollen, unbedingt achten, rät das Institut. „Denn gerade bei Personenschäden reicht die versicherte Deckung in manchen Ländern ganz und gar nicht aus. Nicht umsonst beträgt in Deutschland die Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Häufig bieten Versicherungen auch noch deutlich höhere Deckungssummen an.“

Mindestdeckung in USA: nur 10.000 Euro pro Person

In den USA zum Beispiel, aber auch in einigen europäischen Ländern lägen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Haftpflichtschäden „weit unter deutschem Niveau“, warnt die HUK-Coburg. So belaufe sich in den USA die Mindestdeckung in zahlreichen Bundesstaaten lediglich auf 10.000 Dollar, in der Türkei sind 100.000 Euro pro Person üblich und in der Ukraine lediglich 4.000 Euro. Deshalb sollte man beim Abschluss von Mietwagenverträgen auf die Höhe der versicherten Summen schauen. Das gelte besonders bei Vertragsformularen in fremder Sprache. „Oder man geht gleich auf Nummer sicher und beschafft sich eine Mallorca-Police. Diese Zusatzpolice ist bei einigen deutschen Versicherern bereits in der Kfz-Versicherung enthalten. Wenn nicht, lässt sie sich bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Automobilclub separat abschließen – in der Regel für geringe Kosten“, teilt das Goslar-Institut mit.

(tc)

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