Es wird seitens des Ministeriums aber gemäß Paragraf 3 SächsCoronaSchVO, empfohlen, „eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“.
„Das bedeutet, dass nun das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis nicht mehr vorgeschrieben ist“, sagt Andreas Grünewald, Vorsitzender des Sächsischen Fahrlehrerverbands. „Dennoch bitten wir Sie, mit diesen Lockerungen sehr verantwortungsvoll umzugehen.“
Nach Auskunft des Verbands gelten diese Regelungen auch für die Durchführung der Prüfungen.