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Schummeln bei der Kfz-Versicherung kann teuer werden

19.05.2016 15:30 Uhr
Schummeln bei der Kfz-Versicherung kann teuer werden
Kostenfaktor Fahranfänger: Wer bei einer Kfz-Versicherung angibt, dass auch der eigene Nachwuchs am Steuer des Autos sitzt, zahlt deutlich höhere Prämien
© Foto: Alexander Raths/Fotolia

Sich mit falschen Angaben zu Tarifmerkmalen günstigere Prämien bei der Kfz-Versicherung zu erschleichen, erscheint verlockend. Doch die Versicherer sehen bei solchen Täuschungen rot, berichtet das Goslar Institut.

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Sich mit falschen Angaben zu Tarifmerkmalen günstigere Prämien bei der Kfz-Versicherung zu erschleichen, erscheint verlockend. Doch die Versicherer sehen bei solchen Täuschungen rot, berichtet das Goslar Institut.

Wer sein Fahrzeug nicht - wie im Versicherungsvertrag vereinbart - nachts in einer abgeschlossenen Garage parkt, wer falsche Angaben zu seinen jährlichen Fahrleistungen macht oder Personen ans Steuer lässt, die im Vertrag nicht mitversichert sind, muss mit Strafmaßnahmen seiner Autoversicherung rechnen.

Fährt der 19-jährige Sohn?

Denn die Rabatte der Versicherungen basieren zum Teil auf diesen Vereinbarungen: So können etwa Fahrzeughalter, die pro Jahr weniger als 10.000 Kilometer zurücklegen oder ihr Fahrzeug ausschließlich selbst chauffieren, jedes Jahr einiges an Versicherungsbeitrag sparen. Denn in solchen Fällen sinkt das Risiko für den Versicherer. Allein die Zusicherung, den erst 19-jährigen Sohn nicht mit dem versicherten Auto fahren zu lassen, kann unter Umständen den Jahresbeitrag für die Kfz-Versicherung um bis zu einem Drittel senken.

Oft ist es auch gar keine böse Absicht der Versicherungsnehmer: Aus beruflichen Gründen ändert sich das Fahrverhalten und man fährt pro Jahr mehr Kilometer als bei Vertragsschluss angenommen. Oder der Nachwuchs mit dem noch recht frisch erworbenen Führerschein muss schnell zu irgendeinem Termin. Schon treffen die beitragssenkenden Zusicherungen nicht mehr zu.

Es drohen Vertragsstrafen

In solchen Fällen müssen Versicherungskunden mit Vertragsstrafen rechnen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen feststellte, fordern zunächst einmal alle kontaktierten Unternehmen den unrechtmäßig „gesparten“ Beitrag im folgenden Versicherungsjahr rückwirkend ein. Zudem sehen einige Versicherer Vertragsstrafen vor. So kann etwa in der Kaskoversicherung die Selbstbeteiligung um 500 Euro steigen. Wer absichtlich falsche Angaben gemacht hat, dem können sogar Strafforderungen von bis zu 1.000 Euro drohen. Einige Versicherer wiederum verdoppeln als Strafe den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr.

Wer meint, das Risiko mit falschen Vertragsangaben aufzufliegen sei eher gering, der irrt. Im Schadensfall verrät etwa die Werkstattrechnung die wahre Kilometerleistung des Fahrzeugs. Oder bei einem Unfall geht aus dem Polizeibericht hervor, wer tatsächlich am Steuer saß. Zudem führen einige Kfz-Versicherer inzwischen nachträgliche Kundenabfragen zu solchen Vertragsdetails durch.

Versicherer leisten dennoch

Doch trotz Schummelei gibt es im Schadensfall keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Die Versicherer leisten in der Haftpflicht- und in der Regel auch in der Kaskoversicherung. Doch anschließend können sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

(tc)

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