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Sonne ist keine Ausrede bei Unfall

01.01.2014 15:29 Uhr
Sonne ist keine Ausrede bei Unfall
Tiefstehende Sonne blendet. Doch sie ist keine Entschuldigung bei einem Unfall
© Foto: Beholdereye/Fotolia

Die Wintersonne blendet Autofahrer an manchen Tagen so stark, dass sie den Verkehr kaum sehen können. Der TÜV Thüringen gibt Tipps zur Unfallvermeidung.

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Nebel, Regen, Dunkelheit – im Winter ist die Sicht häufig schlecht. Doch auch sonnige Wintertage können für Autofahrer Beeinträchtigungen bei der Sicht bedeuten. Denn die tief stehende Sonne birgt extreme Unfallgefahren, weil so geblendete Fahrer andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsschilder leicht übersehen oder die Straßenführung nicht richtig einschätzen können. Deshalb empfiehlt der TÜV Thüringen, an solchen Tagen eine Sonnenbrille zu tragen oder die Sonnenblende zu nutzen. Vorausschauendes Fahren und reduziertes Tempo sind außerdem angebracht.

Wie gefährlich die Blendgefahr durch tief stehende Sonne ist, weiß Torsten Hesse, Fahrzeugexperte vom TÜV Thüringen. „Wer mit 30 Kilometer pro Stunde im Blindflug unterwegs ist, legt in einer Sekunde bereits zirka zwei Wagenlängen zurück. In dieser Zeit kann viel passieren“, erklärt Hesse. Und wenn es zu einem Unfall kommt, zähle die tief stehende Sonne nicht als Ausrede.

Es kann helfen, die Sitzposition zu erhöhen, die Sonnenblenden herunterzuklappen und eine Sonnenbrille aufzusetzen. Außerdem sollten sich Autofahrer am rollenden Verkehr orientieren den Abstand zum Vordermann vergrößern und bremsbereit sein. Weil eine verschmutze Windschutzscheibe die Blendwirkung zusätzlich erhöht, rät der TÜV-Experte, gerade im Winter die Frontscheibe regelmäßig von außen und innen zu reinigen. Autofahrer sollten aktuell darauf achten, dass ihre Scheibenwaschanlage mit ausreichend Wischwasser und entsprechendem Frostschutz gefüllt ist.

(hst)

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