Glasschäden sind der Spitzenreiter unter den Kaskofällen, darunter fällt auch der Steinschlag. Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet und kleiner als fünf Millimeter ist beziehungsweise mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt, kann repariert werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer. Auch darf nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe beschädigt sein. Wasser oder Schmutz sollten ebenfalls noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein.
Kfz-Werkstätten oder Autoglas-Fachbetriebe können den Schaden reparieren. Bei sachgerechter Arbeit ist die Schadenstelle fast nicht mehr zu erkennen, und die Scheibe hat wieder nahezu ihre ursprüngliche Festigkeit. Die Reparaturkosten für einen einfachen Steinschlagschaden belaufen sich auf 50 bis 100 Euro, viele Anbieter geben noch eine Garantie auf ihre Arbeit.
Muss die Scheibe getauscht werden, ist der Aufwand wesentlich größer. Auch die Kosten sind deutlich höher und bewegen sich – je nach Ausführung – zwischen 400 und 1.000 Euro. Hier zahlt die Teilkasko-Versicherung, der Eigentümer bleibt jedoch auf der Selbstbeteiligung sitzen.
Mitunter kommt es jedoch vor, dass Reparaturbetriebe zu einem – eigentlich unnötigen – Scheibentausch raten und die Kunden mit der Übernahme der Selbstbeteiligungskosten ködern. Der ADAC rät davon dringend ab, denn das wäre Versicherungsbetrug und somit eine Straftat.
(ADAC/pt)