Ab dem 1.11.2012 müssen Autohersteller auf dem EU-Markt neu eingeführte Modelle mit zusätzlichen Sicherheitssystemen ausstatten.
Zu den neuen Anforderungen gehören unter anderem Sicherheitsgurt-Warnsignale, bequemere Kindersitzverankerungen (Isofix), Reifendrucküberwachungssysteme, Gangwechselanzeigen sowie eine stabilere Gepäcksicherung zum Zwecke des Insassenschutzes bei Verkehrsunfällen.
Diese Sicherheitsanforderungen dienen insbesondere der Steigerung des Sicherheitsniveaus. Die neuen Maßnahmen sind für alle neuen Fahrzeugtypen, für die eine Typgenehmigung nach dem 1.11.2012 beantragt wird verpflichtend. Ab 2014 gelten die Bestimmungen für alle auf dem EU-Markt vertriebenen Fahrzeuge.
(tf)