Nachbesserungsbedarf beim Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Zulassung von elektrischen Mobilitätshilfen wie Segways hat der baden-württembergische Innenstaatssekretär Rudolf Köberle angekündigt. Er möchte die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 10 km/h absenken und klarstellen, dass die Personentransporter nicht mit einem Anhänger eingesetzt werden dürfen. Auf Flächen, die Fußgängern vorbehalten seien, hätten Segways nichts zu suchen, lässt Köberle weiter mitteilen. (dif, 02.09.08) Foto: ddp / Martin Oeser
Stuttgart: Seitenwind für Segway-Regelung

Mit den „Segways“ halten erneut Exoten Einzug in den Straßenverkehr.