Fahrschulinhaber in Niedersachsen dürfen die Tagesnachweise ihrer angestellten Fahrlehrer jetzt auch mit deren elektronisch geleisteten Unterschriften archivieren. Bei der Fahrschulüberwachung sind die notwendigen Aufzeichnungen auf Verlangen den Prüfern in ausgedruckter Form vorzulegen.
Das geht aus einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hervor, der am 15. Februar 2013 veröffentlicht wurde. Auf den Erlass weisen der Fahrlehrerverband Niedersachsen und Dr. Harald Pohlmann hin, Geschäftsführender Gesellschafter der VA Verkehr und Ausbildung GmbHaus Minden.
(dif)
- Erlass_Tagesnachweise (10.8 KB, PDF)