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Tagesnachweise: Den Niedersachsen genügt elektronische Unterschrift

28.02.2013 15:06 Uhr

Mit einem Erlass trägt das für das Fahrlehrerrecht zuständige Ministerium zum Bürokratieabbau bei.

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Fahrschulinhaber in Niedersachsen dürfen die Tagesnachweise ihrer angestellten Fahrlehrer jetzt auch mit deren elektronisch geleisteten Unterschriften archivieren. Bei der Fahrschulüberwachung sind die notwendigen Aufzeichnungen auf Verlangen den Prüfern in ausgedruckter Form vorzulegen.

Das geht aus einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hervor, der am 15. Februar 2013 veröffentlicht wurde. Auf den Erlass weisen der Fahrlehrerverband Niedersachsen und Dr. Harald Pohlmann hin, Geschäftsführender Gesellschafter der VA Verkehr und Ausbildung GmbHaus Minden.

(dif)

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