Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wenn es zum Unfall gekommen ist, sollte man die Polizei rufen. Sie hilft, den Jagdpächter zu informieren und stellt eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Letztere muss man seinem Versicherer vorlegen, sobald der Schaden 1.000 Euro übersteigt.
(vb)