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Totalschaden: Vollen Tank nicht vergessen!

17.11.2015 16:00 Uhr
Totalschaden: Vollen Tank nicht vergessen!
Der volle Tank ist bei einem Unfall eine oft vergessene Schadensposition
© Foto: ACE

Wer mit einem vollgetankten Auto in einen Unfall verwickelt ist, sollte den Kraftstoff auf jeden Fall im Gutachten als Schadensposition erfassen lassen.

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Wer mit einem vollgetankten Auto in einen Unfall verwickelt ist, sollte den Kraftstoff auf jeden Fall im Gutachten als Schadensposition erfassen lassen. Zumindest dann, wenn es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen Totalschaden handelt.

So habe beispielsweise das Amtsgericht Solingen (12 C 638/12) 2012 entschieden, dass das nach einem Totalschaden im Tank des zerstörten Fahrzeugs verbleibende Benzin einen ersatzfähigen Schaden darstelle.

Hannes Krämer, Rechtsexperte des ACE, weist jedoch auch darauf hin, dass dies nicht von allen Gerichten so beurteilt wird. „Für eine solche Schadensposition spricht jedoch, dass der Kraftstoff vom Geschädigten verbraucht worden wäre und somit nach dem Unfall nutzlos ist." Der damalige Einwand des Unfallverursachers, dass der Geschädigte den Tank ja leer pumpen lassen könne, wurde vom Gericht zurückgewiesen. „Auf der anderen Seite wird vertreten, dass der verbliebene Kraftstoff Bestandteil des Fahrzeugs und im Gutachten bereits erfasst ist. Der Geschädigte würde hier doppelt entschädigt. Unsere Erfahrungen zeigen allerdings, dass diese Position nicht immer erfasst wird", so Krämer weiter. Insbesondere bei größeren Fahrzeugen wie Geländewägen und SUVs könne daher ein sorgsamer Blick ins Gutachten nicht schaden.

(ACE/pt)

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