Beleuchtete Fahrzeuge sind im Straßenverkehr besser zu erkennen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Das gelte natürlich vor allem in den Wintermonaten, aber auch in der Sommerzeit. So seien Motorradfahrer verpflichtet, bei jeder Fahrt das Abblendlicht einzuschalten, damit sich die recht kleine Silhouette ihres Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer zumindest optisch vergrößert. Pkw-Fahrern ist es nach wie vor freigestellt, ob sie auch am Tage das Abblendlicht einschalten.
Seit 2014 ist ein automatisches Tagfahrlicht für Neuzulassungen gesetzlich vorgeschrieben. „Das Tagfahrlicht ist nur nach vorne ausgerichtet und nicht so hell wie das Abblendlicht", sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. „Das sorgt für einen geringeren Strom- beziehungsweise Spritverbrauch. Das Einschalten des Abblendlichts ist bei schlechter werdenden Sichtverhältnissen aber zwingend erforderlich."
Bei vielen Autos der neueren Generationen wird die Beleuchtung nach Angaben des TÜV Rheinland von einer Lichtautomatik gesteuert, die sich nach den äußeren Bedingungen richtet. Zudem seien Systeme vorhanden, die dem Fahrer Defekte am Fahrzeug melden. Dazu gehören beispielsweise auch kaputte Leuchtmittel in den Scheinwerfern. „Obwohl es diese Systeme gibt, führen wir im Oktober wieder unsere Lichtwochen durch. Hier haben Pkw-Fahrer bei unseren Prüfstellen die Möglichkeit, ihre Beleuchtung kostenlos überprüfen zu lassen“, sagt Mißbach. „Schließlich verfügt ein Großteil der Fahrzeuge nicht über diese Technik. Zudem sind Mängel bei der Beleuchtung bei unseren Hauptuntersuchungen immer noch das Thema Nummer eins." (tr)