Autofahrer, die im europäischen Ausland unterwegs sind, müssen neben „Generalsünden“, wie etwa Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsverstöße und Drängeln, eine Vielzahl spezieller Vorschriften beachten. Seit einem Jahr sorgt das „Gesetz über internationale Rechtshilfe“ dafür, dass deutsche Behörden auch bei Bußgeldbescheiden aus dem europäischen Ausland tätig werden.
Dazu zählt unter anderem die in Frankreich ab 1. Juli geltende Vorschrift, dass jeder Fahrzeugführer, der in Frankreich unterwegs ist, einen Alkoholtester im Fahrzeug mit sich führen muss.
In den meisten europäischen Ländern wird in Kreisverkehren anders gefahren als in Deutschland, in Norwegen ist das Rauchen am Steuer verboten und in Frankreich des weiteren das Abschleppen von Fahrzeugen mit Privatwagen. Weitere Informationen zu länderspezifischen Verkehrsregeln gibt es auf der Internetseite des Tüv Süd.
(vb)