Für Gespanne, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren möchten gibt es neue Regelungen. Pkw mit Anhängern dürfen, abweichend von der StVO, nun 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen fahren. Dafür muss der Pkw mit ABS oder ABV ausgerüstet sein und die Achsen und Radbremsen des Anhängers für Tempo 100 ausgelegt sein. Für die Anhängerbereifung gilt, dass sie jünger als sechs Jahre ist und mindestens den Geschwindigkeitsindex „L“ aufweist. Voraussetzung ist außerdem, dass im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers ein Vermerk über die Eignung von Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden ist. Ansonsten kann das Gespann an jeder TÜV-Station im Rahmen einer Sonderabnahme auf seinen sicherheitstechnischen Zustand geprüft werden. Dort erhält der Halter eine Plakette, die er an der Rückseite des Anhängers anbringen muss. Darauf weist der TÜV Nord in einer Pressemitteilung hin. FAHRSCHULE hat über die neue Regelung bereits ausführlich berichtet. (tt 16.03.2006)
TÜV weist auf Gespannregelung hin
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.