Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die jährliche Neuberechnung der Typklasse für die Einstufung von Fahrzeugen in die Kfz-Versicherung vorgenommen.
Neu ist, dass erstmals das Alter des Versicherungsnehmers und das Alter des jüngsten Nutzers des Fahrzeugs bei der Neu-Einteilung berücksichtigt wurde.
Die neue Regelung kann von den Versicherern ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab der nächsten Hauptfälligkeit Anwendung finden. Die Fahrlehrerversicherung wendet die neuen Typ- und auch Regionalklassen ab dem 1. Januar 2013 an, wie Vorstandsmitglied Andreas Anft auf Anfrage erklärte.
Die Hälfte der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge wird in eine neue Typklasse umgestuft. Allerdings sind nur wenige Fahrzeugtypen von gravierenden Änderungen betroffen. In der Haftpflichtversicherung beispielsweise verändert sich die Typklasse bei 90 Prozent der Fahrzeuge nur um eine Klasse. 55 Prozent werden höher und rund 36 Prozent eine Klasse niedriger eingestuft.
(cm)