Wer im Straßenverkehr infolge Übermüdung einschläft, erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs, was auch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann. Dies gilt aber nur dann, wenn der Kraftfahrer die Anzeichen der Übermüdung auch hat erkennen können und ihm der drohende Sekundenschlaf bewusst gewesen ist, er jedoch dennoch weiter gefahren ist. Inwieweit dies tatsächlich der Fall gewesen ist, muss notfalls anhand eines rechtsmedizinischen Gutachtens geklärt werden. Die Tatsache allein, dass der Betroffene Schlafanoptiker ist, rechtfertigt allein nicht den Entzug der Fahrerlaubnis. (tra) Landgericht Traunstein Aktenzeichen 1 Qs 225/11
Übermüdung: Gutachten muss Ignoranz nachweisen
Selbst wenn jemand unter Schlafstörungen leidet, muss ihm das Gericht nachweisen, dass er übermüdet gefahren ist.