Künftig sollen neben der Polizei auch die Feuerwehren Zugriff auf das zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bekommen. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu Ende Februar eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrzeug-Zulassungsordnung auf den Weg gebracht. Die Feuerwehrleute sollen so nach einem schweren Unfall die für die Bergung der Insassen nötigen individuellen Fahrzeugdaten schnell erfragen können. Beispielsweise geht es dabei um die Deaktivierung von Airbags oder um die Stellen, an denen man gefahrlos eine Rettungsschere ansetzen kann. Anhand der Fahrzeugdaten sollen die Retter auch schneller die Rettungskarte des Herstellers heraussuchen können, in der solche Detailinformationen hinterlegt sind. (dif, 27.02.10)
Unfallrettung: Feuerwehr bekommt KBA-Zugriff
Der schnelle Zugriff auf die Daten verunfallter Fahrzeuge soll die Bergung der Insassen erleichtern.