Wer in den Urlaub fährt, sein Auto aber daheim stehen lässt, sollte den Schlüssel dafür bei guten Freunden oder dem Nachbar deponieren. Dazu rät der Auto Club Europa (ACE). Denn muss der Wagen aufgrund eines kurzzeitigen Parkverbots plötzlich weichen, kann das sonst für den Fahrzeughalter mit viel Ärger und Kosten verbunden sein.
Sind die Fahrzeuge ordnungsgemäß angemeldet und ist die Hauptuntersuchung nicht abgelaufen, dürfen laut dem ACE Autos, Motorräder und Wohnmobile zwar unbegrenzt lange auf öffentlichem Grund stehen. Der Halter ist allerdings auch verpflichtet regelmäßig nachzusehen, ob für den Parkplatz ein temporäres Halteverbot besteht. Ein solches kann beispielsweise wegen einer Baustelle, eines Umzugs oder auch einer Veranstaltung eingerichtet werden. Wurde der Autoschlüssel vorsorglich bei Freunden, Verwandten oder Nachbarn deponiert, können die das Fahrzeug einfach umparken. Der Halter erspart sich so Ärger und vor allem Kosten, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Zwei-Wochen-Frist für Anhänger
Der ACE erinnert aber auch noch einmal daran, dass Anhänger und Wohnwagen ohne Zugfahrzeug nur zwei Wochen auf öffentlichem Raum geparkt werden dürfen. Außerdem darf der Anhänger weder in seiner Länge noch in der Breite die Parkplatz-Markierung überragen.
(jg)