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Verbraucherzentrale mahnt ADAC ab

08.07.2018 12:00 Uhr
Verbraucherzentrale mahnt ADAC ab
War es das kostenlose Fahrtraining, das Minderjährige dazu verleitete, beim ADAC zu unterschreiben?
© Foto: ADAC

Minderjährige Fahrschüler können keine kostenfreie Schnuppermitgliedschaft beim ADAC abschließen, die automatisch in einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft mündet.

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigenen Angaben den ADAC erfolgreich abgemahnt. Der ADAC habe minderjährige Fahrschüler mit kostenlosen Mitgliedschaften in eine kostenpflichtige "Abofalle" gelockt.

Bei Informationsveranstaltungen in Fahrschulen hatte der ADAC minderjährige Fahrschüler von einer einjährigen kostenlosen Mitgliedschaft überzeugt - die Verbraucherzentrale argwöhnt, dass die Fahrschüler vor allem mit einem kostenlosen Fahrtraining gelockt wurden. Nach Ablauf eines Jahres sollte die Mitgliedschaft dann in den kostenpflichtigen Tarif "Young Driver" übergehen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den ADAC wegen Irreführung abgemahnt, "denn grundsätzlich konnten die Minderjährigen ohne die Genehmigung ihrer Eltern keinen Vertrag mit dem ADAC schließen. Dennoch suggerierte der Verkehrsclub in seinen Schreiben zur Tarifumstellung einen Vertragsschluss", heißt es auf der Seite der Verbraucherschützer.

Drei Monate vor dem anstehenden Wechsel in den kostenpflichtigen Tarif informierte der ADAC die jungen Erwachsenen per Brief über die Umstellung. Wenn sie innerhalb von zwei Wochen nicht reagierten, schickte der ADAC nach Ablauf des Jahres eine Zahlungsaufforderung über den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24 Euro. Dadurch habe der Club die Rechtslage verschleiert, kritisierte die Verbraucherzentrale. Denn dadurch, dass die Eltern in der Regel der kostenlosen Mitgliedschaft nicht zugestimmt hatten, war kein Vertrag zustandegekommen. Als "perfide" bezeichnen die Verbraucherschützer den Umstand, dass die inzwischen Volljährigen mit der Zahlung des Beitrags den unwirksamen Vertrag im Nachhinein genehmigten.

Der ADAC habe sich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtet, die kritisierten Schreiben zur Tarifumstellung ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr zu verschicken und ab dem 1. September 2018 in seinen Rechnungen darauf hinzuweisen, dass durch Zahlung ein Vertrag zustande kommt.

(ms)

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