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Verkehrsgerichtstag: Keine verpflichtenden Tests für Senioren

02.02.2017 12:28 Uhr
Senioren
Der Arbeitskreis III schlug in Goslar eine freiwillige qualifizierte Rückmeldefahrt für Senioren vor
© Foto: Silvia Marks/dpa Themendienst/picture alliance

Im Arbeitskreis III des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstags ging es um das Thema „Senioren im Straßenverkehr“. Die Experten in Goslar setzten auf deren Eigeninitiative.

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Es gibt nach Ansicht des Verkehrsgerichtstags 2017 zwar „Hinweise  darauf,  dass  ältere  Menschen  als  Kraftfahrer  ein zunehmendes Risiko  für  die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen“. Für die Einführung „genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen“ gebe es derzeit aber „keine Grundlage“, hieß es in den abschließenden Empfehlungen zum Arbeitskreis III.

Dennoch schlugen die Verkehrsrechtler in Goslar eine freiwillige „qualifizierte Rückmeldefahrt“ für Senioren vor. Das Ergebnis der Probefahrt solle aber nur dem Betroffenen mitgeteilt werden. Falls nur wenige Senioren das Angebot einer Rückmeldefahrt wahrnehmen würden, sei „die Teilnahme obligatorisch zu machen“.     

Abschließend appellierte der Arbeitskreis III an die Eigeninitiative älterer Autofahrer und rief diese dazu auf, „in Eigenverantwortung jederzeit zu prüfen, ob und wie sie auf eventuelle Einschränkungen ihrer Fahreignung angemessen reagieren müssen“.

(tc)

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