Es gibt nach Ansicht des Verkehrsgerichtstags 2017 zwar „Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen“. Für die Einführung „genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen“ gebe es derzeit aber „keine Grundlage“, hieß es in den abschließenden Empfehlungen zum Arbeitskreis III.
Dennoch schlugen die Verkehrsrechtler in Goslar eine freiwillige „qualifizierte Rückmeldefahrt“ für Senioren vor. Das Ergebnis der Probefahrt solle aber nur dem Betroffenen mitgeteilt werden. Falls nur wenige Senioren das Angebot einer Rückmeldefahrt wahrnehmen würden, sei „die Teilnahme obligatorisch zu machen“.
Abschließend appellierte der Arbeitskreis III an die Eigeninitiative älterer Autofahrer und rief diese dazu auf, „in Eigenverantwortung jederzeit zu prüfen, ob und wie sie auf eventuelle Einschränkungen ihrer Fahreignung angemessen reagieren müssen“.
(tc)