Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2013 den Weg für eine EU-weite grenzüberschreitende Verfolgung der wichtigsten für die Verkehrssicherheit relevanten Verkehrsverstöße freigemacht. Die Länderkammer stimmte dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze zu, mit dem die Bundesregierung die „Enforcement-Richlinie“ der EU umsetzen möchte.
Innerhalb der EU verfolgt werden können künftig Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, das Fahren ohne Gurt oder Helm, das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, die Benutzung eines Handys am Steuer und die unbefugte Benutzung von Fahrstreifen. Das Gesetz schafft Rechtsgrundlagen für die Auskunftserteilung gegenüber ausländischen Behörden und für Informationsschreiben an betroffene Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer.
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft, deren Termin bei Redaktionsschluss noch nicht feststand.
(dif)