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Vorerst doch keine neuen Fahrverbots-Regeln

06.07.2020 14:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Vorerst doch keine neuen Fahrverbots-Regeln
Nach dem neuen Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt
© Foto: Kautz15/Fotolia

Gilt er nun oder nicht? Das Hin und Her beim neuen Bußgeldkatalog stellt auch die Bundesländer vor Herausforderungen. Einige sind deshalb bereits zur alten Rechtslage zurückgekehrt.

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Der umstrittene neue Bußgeldkatalog mit höheren Strafen für Raser wird in mehreren Bundesländern vorerst nicht mehr angewendet. Darüber berichtet unter anderem die Zeitschrift Verkehrsrundschau (VR) in ihrer Onlineausgabe. Zu ihnen gehört auch Bayern. Der Freistaat folge damit einer Aufforderung des Bundes, heißt es in der Meldung, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind. Grund für die mögliche Nichtigkeit ist ein „fehlender Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage“, schreibt die VR mit Verweis auf die Deutsche Presseagentur (dpa).

Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen gaben am Freitag bekannt, wieder zum alten Katalog zurückzukehren. Deshalb sollen nun noch laufende, also noch nicht mit Bescheid abgeschlossene Verfahren, sowie auch zukünftige wieder nach dem alten Bußgeldkatalog bearbeitet werden. Das stellte unter anderem ein Sprecher der Hamburger Verkehrsbehörde klar.

Kritik an Aussetzung des Bußgeldkataloges 

Über die Aussetzung des Bußgeldkataloges sind sich die Bundesländer nicht einig. Wie Bayern kündigte etwa auch das Saarland an, die Fahrverbots-Regeln vorerst aussetzen zu wollen. Dagegen erklärte beispielsweise Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff, dass es keinen Grund gebe, die Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen, berichtet die VR. 

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