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Vorsicht Wild!

14.10.2016 09:59 Uhr
Wildunfall
Der ADAC rät, bei Sichtkontakt mit Wildtieren abzubremsen und das Fernlicht auszuschalten. Scheinwerferlicht irritiert die Tiere.
© Foto: obs/ADAC

Im Oktober und November ereignen sich die meisten Wildunfälle, warnt der ADAC. Wie das Unfallrisiko minimiert werden kann und was bei einem Unfall zu beachten ist.

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Jedes Jahr meldet das Statistische Bundesamt mehr als 200.000 Wildunfälle. 2015 wurden 2.433 Verkehrsteilnehmer dabei leicht verletzt, 608 schwer, 13 Menschen starben. Die meisten Kollisionen gibt es mit Rehwild, aber auch Unfälle mit Wildschweinen nehmen laut Deutschem Jagdverband weiter stark zu – 2015 um acht Prozent.

Die meisten Wildunfälle ereignen sich in den Monaten Oktober und November im Berufsverkehr während der Dämmerung. Nebel und verschmutzte oder glatte Fahrbahnen steigern das Unfallrisiko. Deshalb rät der ADAC allen Verkehrsteilnehmern, jetzt besonders aufmerksam unterwegs zu sein. Dazu gehört, auf Landstraßen den Straßenrand im Blick zu behalten, die Geschwindigkeit zu drosseln, bremsbereit zu sein und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern.

Taucht ein Tier auf, gilt es kurz zu hupen, abzubremsen und abzublenden, rät der ADAC. Beim langsamen Vorbeifahren sollte man immer auf Nachzügler gefasst sein. Im Falle eines Zusammenstoßes: Lenkrad festhalten und rasch abbremsen. Ausweichmanöver sind dabei keine gute Alternative.

Kommt es zum Unfall, sind laut ADAC folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern.
  • Polizei oder Jäger verständigen, denn es gibt eine Wildunfallmeldepflicht. Das gilt auch dann, wenn das Tier nach der Kollision flüchtet. Bei der Standortbestimmung helfen Navigationsgerät oder die GPS-Funktion des Handys.
  • Das Tier auf keinen Fall berühren, wenn es noch lebt.
  • Totes Wild wenn möglich von der Straße entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden.
  • In jedem Fall von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Sie wird in der Regel von der Versicherung zur Schadensregulierung verlangt.
  • Unfallbeteiligte sollten sich keinesfalls vom Unfallort entfernen, bevor Polizei oder Jäger eingetroffen sind. Ein verendetes Tier darf nicht im Kofferraum mitgenommen werden. Das könnte im schlimmsten Fall als Wilderei ausgelegt werden.

(ts)

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