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Was ändert sich für Kraftfahrer im Jahr 2023? (Teil 2)

23.12.2022 10:28 Uhr | Lesezeit: 1 min
Was ändert sich für Kraftfahrer im Jahr 2023? (Teil 2)
Im Jahr 2023 werden die Kaufprämien für E-Autos und Hybride sinken
© Foto: Luftbildfotograf/stock.adobe.com

Prämien für E-Autos und Hybride, Messung der Partikelanzahlkonzentration: Das wird neu im kommenden Jahr. Der TÜV informiert.

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Prämien für den Kauf von E-Autos und Plug-In-Hybride

Die staatliche Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride wird im kommenden Jahr umgestellt, wie der TÜV mitteilt. „Die Förderung für E-Autos, die weniger als 40.000 Euro kosten, sinkt ab Januar 2023 von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro. Für teurere E-Autos wird es nur noch 3.000 Euro statt 5.000 Euro geben. Ab einem Kaufpreis von mehr 65.000 Euro zahlt der Staat weiterhin keine Kaufprämie.“ Generell soll die Förderung für reine E-Autos ab 1. September 2023 nur noch an private Autokäufer ausgezahlt werden und nicht mehr für Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge gelten, heißt es in der Pressemitteilung des TÜV weiter. „Gezahlt werden soll aus dem Fördertopf nur so lange, bis die Mittel ausgegeben wurden. Die Kaufprämie für aufladbare Plug-in-Hybride (PHEV), die noch einen Verbrennungsmotor an Bord haben, läuft Ende 2022 ganz aus.“

Messung der Partikelanzahlkonzentration

Bis spätestens 1. Juli 2023 soll laut TÜV die Messung der Partikelanzahlkonzentration für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/VI in der AU „verpflichtend“ eingeführt werden. So will es die Bundesregierung. „Die Qualität der AU wird dadurch weiter erhöht“, betont die Prüforganisation. Die Erkennbarkeit von Mängeln werde verbessert und es werde sichergestellt, dass sich das Abgasverhalten nicht aufgrund von Manipulation, Verschleiß, unterlassener Wartung oder nicht fachmännisch ausgeführten Reparaturen verschlechtere.

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