Nach den Freiwilligen Feuerwehren hat nun auch die Wasserwacht Bayern erkannt, dass die seit 1999 gültigen EU-Führerscheinklassen beim Nachwuchs Probleme machen können. So machte Ulrike Scharf, Vorsitzende der Wasserwacht Bayern, in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass ihr Nachwuchs aufgrund der Beschränkung des Pkw-Führerscheins auf Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die bei ihrer Organisation üblichen Gespanne mit Bootsanhängern nicht mehr führen dürften. Der dafür nötige Anhänger-Führerschein koste rund 944 Euro. Die Pressemitteilung erläutert nicht, wie dieser laut vielen Fahrlehrern völlig überhöhte Preis zustande gekommen ist. Die Pressemitteilung selbst ist auch sonst voll sachlicher Fehler. So ist darin im Zusammenhang mit der 3,5-Tonnen Grenze die Rede von der Führerscheinklasse C und vom In-Kraft-Treten der entsprechenden Regeln zum 1. Januar diesen Jahres. Tatsächlich setzt die Wasserwacht meist Gespanne mit Transportern als Zugfahrzeug ein, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts in die Klasse B fallen. Im Pressetext heißt es ferner, die jungen Leute dürften keine Anhänger fahren. Wie Fahrlehrer wissen, dürfen sie aber mit der Klasse B einerseits immer bis zu 750 Kilogramm schwere Anhänger und andererseits in Abhängigkeit vom Leergewicht des Zugfahrzeugs im Rahmen der zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen für das Gespann auch schwerere Anhänger bewegen, ohne dazu im Besitz der Klasse BE sein zu müssen. Die Pressemitteilung kann im Download-Bereich neben dieser Meldung als pdf-Datei heruntergeladen werden. (dif, 07.03.10)
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