Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2011 einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt, mit der Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer Wechselkennzeichen einführen möchte. Mit einem Kennzeichen können dann zwei private Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse und mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen betrieben werden. Dazu bekommen beide Fahrzeuge einen Kennzeichenträger, auf dem die HU-Plakette angebracht wird und der Halter dazu einen auf beiden Fahrzeugen aufsteckbaren Teil mit der Zulassungsplakette. Nur wenn dieses Teil angebracht ist, darf man ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen oder parken. Die Wechselkennzeichen gibt es für Pkw oder Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1), für Krafträder, Trikes und Leicht-Pkw bis 0,4 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und einer maximalen Nutzleistung von 15 kW (Klasse L) sowie für Anhänger mit bis zu 0,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Klasse O1). Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung weist darauf hin, dass der Halter weiterhin Kraftfahrzeugsteuer für beide Fahrzeuge entrichten muss und sich die zusätzlichen Kennzeichen und Zulassungsgebühren nur lohnen, wenn der Versicherer die Tarife ermäßigt. Laut GTÜ ist mit der Einführung bis Mitte 2012 zu rechnen. Den 29 Seiten umfassenden Verordnungsentwurf kann man als pdf-Datei im Download-Kasten unterhalb dieser Meldung herunterladen. (dif)
- VO_Wechselkennzeichen (603.4 KB, PDF)