In Werne im Kreis Unna endete die Fahrprüfung für einen Fahrschüler, noch bevor sie wirklich begann. Der Prüfer verlangte von dem 17-jährigen Fahrerlaubnisanwärter, dass er seine Brille vorzeigte, die er laut Sehtestbescheinigung zu tragen habe. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Optiker sein Kreuz an der falschen Stelle gesetzt hatte. Dem Prüfer blieb nichts anderes übrig, als die Fahrprüfung abzubrechen. Das berichten die Ruhr Nachrichten.
Weil der Vater des Fahrschülers nicht einsah, die neuerliche Anmeldegebühr und vier weitere Fahrstunden bis zur nächsten Prüfung allein zu bezahlen (insgesamt 400 Euro), verlangte er vom Optiker Schadenersatz. Dieser räumte lediglich eine Teilschuld ein. Auch der Fahrschule hätte auffallen müssen, dass der Sehtest dem Fahrschüler das Tragen einer Brille bescheinigt. Die Fahrschule wiederum argumentierte auf Anfrage der Ruhr Nachrichten, sie bekomme den offiziellen Sehtest bis zur Prüfung nicht vorgelegt. Den Antrag habe der Fahrschüler nämlich im Bürgerbüro der Stadt abgegeben. Das Bürgerbüro leitete diesen wiederum an die Führerscheinstelle des Kreis Unna weiter. Aus rechtlicher Sicht war der Fahrschule also nichts vorzuwerfen.
Schlussendlich einigten sich die Familie des Fahrschülers und der Optiker doch noch. Das Brillengeschäft beteiligte sich an den Kosten für die erneute Anmeldung und den zusätzlichen Fahrstunden.
(ms)