Derzeit schicken Unbekannte gefälschte Abmahnungen an Unternehmer. „Uns liegen zahlreiche Abmahnschreiben vor, in denen unbekannte Dritte in unserem Namen auftreten“, sagt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale.
Als Absender ist die Adresse der Wettbewerbszentrale angegeben - Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg. In den Schreiben wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale in einer Gesamthöhe von 403 Euro verlangt.
„Diese gefälschten Abmahnungen sind für den Adressaten sehr leicht schon an dem im Vordruck für die Unterlassungserklärung angebrachten Aktenzeichen zu erkennen“, sagt Breun-Goerke. Bei den gefälschten Abmahnungen sei eine reine Ziffernfolge angegeben. Bei authentischen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale beginne das Aktenzeichen immer mit einem Großbuchstaben und einer sich erst hieran anschließenden Ziffernfolge. Zudem betrage die Aufwandspauschale der Wettbewerbszentrale nicht den hier geltend gemachten Betrag von 403 Euro, sondern lediglich 219,35 Euro.
Die Wettbewerbszentrale will die Staatsanwaltschaft einschalten. Zur Ermittlung des Urhebers benötigen die Strafverfolgungsbehörden jedoch die Originale der gefälschten Abmahnschreiben nebst Briefumschlag, so Breun-Goerke. Dann könne gegebenenfalls nach Fingerabdrücken beziehungsweise DNA-Spuren gesucht werden. Die Wettbewerbszentrale bittet deshalb Betroffene, ihr die Originale zu schicken, mit Angabe des Aktenzeichens DSW 2 0018/12. Ansprechpartner für Fragen ist Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
(bub)
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