Zur Jahresmitte tritt eine Regelung in Kraft, die vor allem junge Fahrer betrifft, die ihre Fahrerlaubnis im Ausland erworben haben. Führerscheininhaber, die das in Deutschland gültige Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben, dürfen in Deutschland nicht fahren. Besitzer eines ausländischen Führerscheins, die über 18 Jahre alt sind und keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, dürfen mit ihrem gültigen Führerschein unbefristet in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Entwicklung in einem Merkblatt mitteilt, verkürzt sich die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerschein auf sechs Monate, sobald ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland begründet wird. (kitz)
Wichtige Änderung bei ausländischen Führerscheinen
Zum 1. Juli 2011 ändern sich die Bestimmungen für das Fahren mit im Ausland erworbenen Führerscheinen: Es ist nun eine Altersgrenze zu beachten.