Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat ein Forschungsprojekt zur Sicherheit und Nutzbarkeit von markierten Radverkehrsführungen durchgeführt. Darüber berichtet das Goslar Institut. In dem Projekt sei unter anderem auch der seitliche Abstand gemessen worden, wenn ein Auto einen Radfahrer überholt.
Das Ergebnis: Wenn Radfahrer auf Radfahrstreifen fahren, werden sie von Pkw-Fahrern meist mit einem zu geringen Seitenabstand überholt. Das liege häufig daran, dass sich Autofahrer während des Überholvorgangs an den vorhandenen Markierungen auf der Straße orientierten.
Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
Die Straßenverkehrsordnung macht keine klaren Angaben, wie groß der Abstand zwischen Autofahrer und Radfahrer tatsächlich sein sollte, schreibt das Goslar Institut. Aus einem Gutachten der UDV geht nun hervor, dass der seitliche Abstand mindestens 1,5 Meter betragen sollte. Nur so sei sicheres Überholen möglich. Diese Maßgabe gelte auch unabhängig davon, ob der Radfahrer auf der Fahrbahn, auf einem Radweg oder auf einem Schutzstreifen unterwegs ist. Wenn dieser Abstand nicht möglich sei, gelte für Autofahrer ein „faktisches Überholverbot“. Damit dürfen motorisierte Fahrzeuge den Radler solange nicht überholen, bis dafür wieder ausreichend Platz sei.
(ts)