-- Anzeige --

Winterreifen: Alpine-Symbol soll M+S-Kennzeichnung ablösen

19.04.2016 10:38 Uhr
Winterreifen: Alpine-Symbol soll M+S-Kennzeichnung ablösen
Ein M+S-Reifen mit dem „Alpine“-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
© Foto: ACE/Tschovikov

Die Bundesregierung plant, die Winterreifenpflicht durch eine Änderung der StVZO zu konkretisieren. Danach sollen künftig nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol als Winterreifen gelten.

-- Anzeige --

Die Bundesregierung plant, die Winterreifenpflicht durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zu konkretisieren. Danach sollen künftig nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen gelten und entsprechend bei winterlichen Bedingungen Pflicht sein.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung gebeten, die im Jahr 2010 eingeführte Regelung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und zu präzisieren. Bisher besagt die so genannte situative Winterreifenpflicht, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Kraftfahrzeuge nur gefahren werden dürfen, wenn Winterreifen mit der Kennzeichnung „M+S" angebracht sind. Genau an diesem Passus war in der Vergangenheit Kritik entbrannt. „Die Kennzeichnung M+S ist weder ein Qualitätssiegel noch rechtlich geschützt. Da sie gar nicht erst überprüft wird, hätte das M+S-Zeichen grundsätzlich auch auf einem Sommerreifen angebracht sein können“, erläutert Gunnar Beer, Reifenexperte beim Auto Club Europa (ACE). Beim Alpine-Symbol sei das anders, dort müsse der Reifen gegen einen Referenzreifen antreten und einen Test auf Schnee bestehen.

Obwohl das Problem mit der M+S-Kennzeichnung seit der Einführung der situativen Winterreifenpflicht bekannt ist, habe es die Bundesregierung in der Vergangenheit versäumt, die Anforderung an Winterreifen zu präzisieren, stellt der ACE fest. Mit der geplanten Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sei nun erstmals eine Lösung in Sicht.

Autofahrer, die erst vor kurzem einen Winterreifen ohne Alpine-Symbol gekauft haben, können jedoch beruhigt sein: Bis Ende September 2024 soll laut ACE eine Übergangsfrist gelten. Über die StVZO-Änderungen wird voraussichtlich noch im Juni im Bundestag abgestimmt. Zudem sollen Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung geändert werden. Dabei geht es zum Beispiel um eine verbindlich vorgeschriebene Schlussleuchte für Fahrradanhänger, wenn mehr als die Hälfte der Schlussleuchte des Fahrrads durch den Anhänger verdeckt wird.

Wie der Club weiter mitteilt, hat die Europäische Kommission Pro-Safe, eine Marktüberwachungsorganisation, damit beauftragt, die Angaben auf dem EU-Reifenlabel zu kontrollieren. „Bisher haben die Reifenhersteller die Reifen selbst zertifiziert, da war natürlich Tür und Tor für Manipulation geöffnet. Für uns waren nur durch dieses Vorgehen die teilweise deutlichen Unterschiede zwischen der Realität und den Labelwerten zu erklären", sagt Gunnar Beer. Laut eigenen Angaben wollen die Behörden in den kommenden zwei Jahren 15.000 Reifen inspizieren und 150 Reifentests durchführen.

(ampnet/jri/ts)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.