Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sieht für Elektro- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für zehn Jahre vor. Diesem stimmte der Finanzausschuss am 24.10.2012 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Die Steuerbefreiung soll für alle vom 18.5.2011 bis zum 31.12.2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten.
Fahrzeuge, die zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, sollen jedoch lediglich für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden.
Die Forderung der Grünen nach einer Steuerbefreiung für alle Fahrzeuge mit einem Ausstoß unter 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer mit der Begründung, dass dies die Forschung und Entwicklung hocheffizienter Antriebe sowie die Innovationsdynamik stärker voranbringen könne, blieb erfolglos. Lediglich im Hinblick auf die Sicherung des Steueraufkommens nahm die Koalition einige Änderungen vor.
(tf)
Bundestagsdrucksachen 1/10039