Gemäß dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vom 27. Dezember 2012 soll eine „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ die AZWV ablösen. Fahrlehrer, die bereits nach AZWV zertifiziert sind, müssen der neuen Verordnung, die noch nicht vorliegt, erst bei der nach drei Jahren anstehenden Re-Zertifizierung folgen. Das berichtete Dieter Quentin, 2. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), am 8. Februar 2012 auf der Vorstandssitzung der BVF. Sie fand im Verkehrs-Institut Bielefeld statt. (dif)
Zertifizierung nach AZWV wird ersetzt
Vor allem Nutzfahrzeug-Spezialisten unter den Fahrlehrern, die viel für die Bundesagentur für Arbeit tätig sind, müssen sich bald auf eine Neuerung einstellen.