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Abo-Hinweis: Nichtmitglieder können „Fahrschule“ abonnieren

12.04.2013 11:05 Uhr

Die Fachzeitschrift ist zwar das Organ der Bundesvereinigung, kann aber trotzdem auch regulär abonniert werden.

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Immer wieder fragen Fahrlehrer in der Redaktion nach, ob man „Fahrschule“ denn überhaupt als Nichtmitglied abonnieren könne. Die Antwort ist ein einfaches „Ja“. Die 1950 gegründete Fachzeitschrift ist zwar seit 1951 das offizielle Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) und ihr deshalb inhaltlich besonders verpflichtet, aber dennoch kann sie von Jedermann bezogen werden.

Ein reguläres Abonnement der „Fahrschule“ kostet derzeit 95,70 Euro (incl. MwSt. und Versand). Für Mitglieder eines der 18 in der BVF zusammengeschlossenen Fahrlehrerverbände ist der Bezug des monatlich erscheinenden Hefts schon im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen – ebenso wie Beratungsleistungen und vielerlei weitere Vorteile neben der Interessenvertretung, die die Verbände und die BVF leisten.

Ein Abonnement kann man leicht über die Internetseite von „Fahrschule“ abschließen. Für alle Neubesteller gibt es eine Prämie gratis dazu. Wer die Zeitschrift zunächst prüfen möchte, kann auch ein kostenloses Probeabonnement mit zwei Ausgaben erhalten. Mehr Infos gibt es unter der nachstehenden Internet-Adresse.

(dif)

vertriebsservice@springer.com

Telefonhotline: 0 89 / 20 30 43 -11 00

www.fahrschule-online.de/abo

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