BMW und Mini: Garantie bei Reifenschäden

17.08.2011 16:27 Uhr
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Die Garantie gilt nur für Reifen mit einer Sternenmarkierung
© Foto: Dietmar Fund

Die beiden Marken wollen die Nachrüstung bestimmter Reifen mit einer Garantie unterstützen, von der auch ihre Händler profitieren.

Für ihre Marken BMW und Mini hat die BMW Group im September 2011 eine Reifengarantie eingeführt. Sie gilt für alle Reifen, die speziell für diese Marken entwickelt und getestet sein sollen. Sie sind an einer Sternmarkierung an der Reifenflanke zu erkennen. Wer solche Reifen nachrüstet, kommt für 24 Monate ab dem Kaufdatum in den Genuss der Garantie. Sie greift bei Schäden durch spitze Gegenstände, bei Beschädigungen durch den Aufprall auf einen Bordstein, bei Vandalismus oder bei Diebstahl. Die Felgen sind allerdings nicht eingeschlossen. Schäden infolge falsch eingestellten Reifendrucks oder einer verstellten Spur sind ebenfalls nicht abgedeckt. Im Schadensfall ermittelt die Markenwerkstatt anhand der Restprofiltiefe den Erstattungsbetrag des beschädigten Reifens. Da er nur auf den Neukauf eines sternmarkierten Reifens angerechnet wird, sichern sich die Händler gleich den Umsatz. Für Reifen, die mit dem Neuwagen ausgeliefert wurden, gilt die Reifengarantie übrigens nicht. Dafür ist sie wenigstens beim Fahrzeugverkauf auf den neuen Käufer übertragbar. (dif)

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