Der TÜV Rheinland hat den kompakten SUV Citroen C4 Aircross Ende Oktober 2012 als prüfungstauglich eingestuft. Das gilt auch mit dem optionalen Panorama-Glasdach. Anders als die Technische Überwachung Hessen beim im Innenraum baugleichen Mitsubishi ASX fordert der TÜV Rheinland keine Wiederholung der Blinkeranzeige.
Allerdings weist der Gutachter der Rheinländer darauf hin, dass die mit den werkseitig verbauten optionalen hinteren Seitenscheiben der Kategorie V mit weniger als 70 Prozent Lichtdurchlässigkeit ausgestatteten Fahrzeuge nicht prüfungstauglich sind. Ob damit die bei der Top-Variante "Exclusive" stark getönten hinteren Seitenscheiben gemeint sind und wie es um die in allen drei Ausstattungsvarianten "stark getönten" Heckscheiben steht, lässt das Gutachten offen. Das zeigt wieder einmal, wie kundenunfreundlich die Bestimmung mit den getönten Scheiben gehandhabt wird.
Laut Citroen kann man diese nicht prüfungstauglichen Scheiben tauschen lassen, was 915 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Einbau kostet. Citroen prüft, ob das gleich bei der Umrüstung zum Fahrschulwagen erledigt werden könnte, was dann etwas billiger käme.
Im Gutachten des Mitsubishi ASX sind die nicht prüfungstauglichen Scheiben wenigstens mit der Bezeichnung „Privacy Glass“ erwähnt, die auch in den Prospekten und Preislisten steht.
(dif)
- Gutachten_C4_Aircross (41.9 KB, PDF)