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Peugeot: Der 208 ist ungetönt prüfungstauglich

11.12.2012 09:41 Uhr
Peugeot 208, Gutachten, Pruefungstauglichkeit
Der Peugeot 208 darf ohne getönte hintere Scheiben zur Prüfung anrollen
© Foto: Dietmar Fund

Großes Lob für den TÜV Saarland: Er schreibt im Gutachten eindeutig, welche Prüfzeichen die unzulässig getönten Scheiben tragen.

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Der Kleinwagen Peugeot 208 ist auch mit Panorama-Schiebedach prüfungstauglich. Das gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nicht mit getönten hinteren Scheiben und getönter Heckscheibe ausgerüstet sind.

Die nicht zulässigen Scheiben sind an dem Prüfzeichen V E** 43R-**** zu erkennen.

Diese recht kundenfreundliche Bemerkung ist dem Gutachten zur Prüfungstauglichkeit vom 10. Dezember 2012 zu entnehmen. Es stammt von der TÜV Saarland automobil GmbH.

(dif)

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