Udo Schlüter, Fahrschul-Ansprechpartner von Ford, hat Bekanntschaft mit den Vorgaben des Verbandes der TÜV (VdTÜV) zur Prüfungstauglichkeit gemacht. So sind seine drei Neulinge Ford Focus, Ford C-Max und Ford Grand C-Max zwar auch mit Schiebedach prüfungstauglich, aber nur mit einer Blinker-Zusatzanzeige und nicht mit getönten hinteren Scheiben. Die TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH fordert bei allen drei Modellen "zusätzliche Blinkkontroll-Leuchten im Sichtbereich des Fahrlehrers und des Prüfers" und gibt sogar deren Lage vor ("Links von der Mitte des Armaturenbrettes"). Während in den Gutachten zur Prüfungstauglichkeit nur der übliche Text zur Unzulässigkeit zu stark getönter hinterer Scheiben steht, hat Udo Schlüter auf Nachfrage von "Fahrschule" mitgeteilt, dass die beim C-Max als Option angebotenen und beim Focus Titanium serienmäßigen getönten Scheiben nicht prüfungstauglich seien. Damit müssen Fahrschulen im C-Max und im Grand C-Max auf zwei Zusatzpakete für den Titanium verzichten. Zum einen können sie damit kein Panoramadach bestellen, zum anderen keine Bi-Xenon-Scheinwerfer. Beim Focus gibt es die Bi-Xenon-Scheinwerfer im Licht-Paket für den Titanium, während die getönten Scheiben in zwei anderen Options-Paketen stecken, die nichts für Fahrschulen Unverzichtbares enthalten. (dif)
Prüfungstauglichkeit: Ford Focus und C-Max brauchen Zusatz-Lämpchen
Der aktuelle Ford Focus und die mit ihm verwandten Kompaktvans sind nur mit einer Zusatz-Anzeige für die Blinker und ohne getönte Scheiben prüfungstauglich.